1.1. Zwischen dem Beherbergungsbetrieb „EIFELHÄUSCHEN“ Inhaber: Sascha Welsch (im Folgenden Beherbergungsbetrieb genannt) und dem Vertragspartner (im Folgendem Kunde genannt) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge und sonstigen Leistungen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Begriffsbestimmung: Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck geradezu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
2. Vertragsabschluss
2.1.In Prospekten, Anzeigen u.ä. enthaltene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Buchung des Kunden stellt das Angebot dar.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Beherbergungsbetrieb zustande.
2.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vom Beherbergungsbetrieb vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. Preise
4.1. Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.3. Mit Vertragsschluss wird 50 % des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Anzahlung binnen 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt die unverzügliche Zahlung mit Inanspruchnahme der Vertragsleistungen (Ankunft) oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden zu verlangen. Der Restbetrag (50 %) ist bis 2 Wochen vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu überweisen.
4.4 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Vorauszahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes (no show)
5.1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Kunden von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Beherbergungsbetrieb. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne den vereinbarten Preis zahlen zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Beherbergungsbetrieb.
5.3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass ein solches Recht zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die in Abzug zu bringenden ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Kommt es zu einem Rücktritt gemäß Ziffer 5.3., kann der Beherbergungsbetrieb vom Kunden eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt: Bei Stornierung bis 60 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 100% des vereinbarten Gesamtpreises wird erstattet. Bei Stornierung 59 - 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 50% des vereinbarten Gesamtpreises wird nicht erstattet. Bei Stornierung 14 Tage bis zu Beginn des Leistungszeitraumes: 80% des vereinbarten Gesamtpreises wird nicht erstattet.
5.5. Die Ziffern 5.2. bis 5.4. gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5.6. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.7. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung und Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen.
5.8. Dem Kunden wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
6.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2. Erfolgt der Rücktritt nach vorhergehender Ziffer, hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf Schadensersatz gemäß den Regeln nach Ziffer 5.4. gegenüber dem Kunden. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes besteht kein Schadensersatzanspruch.
6.3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt, wenn:
6.3.1. Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder eine Beherbergung aufgrund persönlich bedingter Faktoren nicht mehr realisierbar ist;
6.3.2. Das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, das / die ihm zum Gebrauch überlassene(n) Ferienhaus einem Dritten zu überlassen und insbesondere es weiter zu vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm zum Gebrauch überlassene Ferienhaus zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
7.2. Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt. Gehaftet wird auch für Schäden, die von Besuchern verursacht werden.
7.3. Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 € (netto) in Rechnung stellen.
7.4. Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 € (netto) in Rechnung stellen.
7.5. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden sind z.B. Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
7.6. Des Weiteren ist die Hausordnung des Beherbergungsbetriebs einzuhalten. Diese befindet sich vor Ort im Ferienhaus.
7.7. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter.
8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
8.1. Das Ferienhaus steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
8.2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus spätestens bis 11:00 Uhr zu räumen; eine Verlängerung des Aufenthalts am Abreisetag ist nur nach schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld möglich. Die Ferienhäuser sind besenrein zu übergeben, bewegliche Gegenstände, bspw. Küchengeschirr, sind sauber an den Ort zurück zu legen, an dem sie vorgefunden wurden.
9. Haftung des Beherbungsbetriebes
9.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
9.2. Die verschuldensabhängige Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und / oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden und / oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
9.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Beherbergungsbetriebs nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.5. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleiben durch diese Regelung unberührt.
9.6. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Beherbergungsbetrieb aus dem Beherbergungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung nach § 548 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.7. Ziffer 9.6. gilt nicht, wenn dem Beherbergungsbetrieb ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle dem Beherbergungsbetrieb zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.
10. Schlussbestimmung
10.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
10.1.1. Zahlungsort ist der gesellschaftliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.